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Physikalisches Anfängerpraktikum

Die aktuelle Seite zum Physikalischen Anfängerpraktikum unter der Leitung von Herrn Simonis finden Sie hier.


 

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last update: 20.3.2008pb

Man erkennt die Dinge, indem man sie macht.

                                                                                                       Aristoteles, Metaphysik IX

Das physikalische Praktikum stellt einen wichtigen Teil Ihrer Ausbildung dar. Es lehrt Sie, die
Bedeutung des experimentellen Weges zu einem besseren Verständnis der Grundlagen der
klassischen und modernen Physik zu erkennen. Das Praktikum wird daher im Anschluß an
die Grundvorlesungen angeboten:

  • Teil 1 im 3. Fachsemester (d.h. im Wintersemester)
  • Teil 2 im 4. Fachsemester (d.h. im Sommersemester)
  • abweichend davon gilt für Studierende mit Studienbeginn im Sommersemester:

  • Teil 1 als Blockkurs in den Semesterferien nach dem 1. Fachsemester
  • Teil 2 im 4. Fachsemester (d.h. im Wintersemester)
Sie werden anhand von ausgewählten Versuchen ( Teil 1, Teil 2 ) Grundbegriffe der Physik
anwenden und vertiefen. Sie üben den Aufbau von Messanordnungen, Durchführung von
Messungen, Auswertung von Messdaten, Fehleranalysen (ps.gz ) und Diskussion der
Messergebnisse. Sie werden eine Vielzahl von Messmethoden und Messapparaturen kennen
und einsetzen lernen. Zusätzlich müssen Sie die Fähigkeit erlernen, Ihre Arbeit in Form eines
übersichtlichen Protokolls darzustellen. Ein besonderer Wert wird auf die Einhaltung der
Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis gelegt.


Das Praktikum führen Sie in einer Zweiergruppe durch. Anhand Ihrer Gruppennummer
können Sie die Versuchsabfolg den Wandplänen entnehmen: Montag, Donnerstag.
Das Protokoll muss am nächsten Versuchstag mit einem Deckblatt versehen abgegeben werden.

Die Vorbesprechung zum P2 findet am 14.04.08 um 14:00 Uhr im Lehmann Hörsaal statt.
Der Besuch dieser Veranstaltung ist verpflichtend für die Teilnahme am P2.

Sie erhalten bei erfolgreicher Teilnahme am Praktikum , d.h. erfolgreiche Durchführung von
jeweils 10 Versuchen, eine Bescheinigung sowohl für Teil 1 als auch Teil 2. Für die Anmeldung
zur Vordiplomsprüfung reicht bereits die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am Teil 1
aus. Das Vordiplomszeugnis erhalten Sie allerdings erst beim Nachreichen der Bescheinigung
der erfolgreichen Teilnahme am 2.Teil des Praktikums.

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